Schily: Erlaß bleibt vorerst bestehen
Pressemitteilung des Bundesinnenministeriums
vom 05.06.1999
Schily:
Erlaß bleibt vorerst bestehen
Bundesinnenminister Otto
Schily hatte am vergangenen Samstag mit einem Erlaß eine vorläufige Aussetzung
aller Abschiebungen von Personen, bei denen mit Gegenwehr zu rechnen ist, angeordnet.
Zu Meldungen über den Zeitpunkt, zu dem diese Maßnahme aufgehoben werden soll,
erklärt Schily: "Nach Bekanntwerden der Tatsache, daß der Sudanese Aamir Ageeb
bei einer Abschiebung per Flugzeug zu Tode gekommen ist, habe ich angeordnet,
alle Abschiebungen, bei denen wegen Renitenz Gewalt angewendet werden muß, vorläufig
auszusetzen. Diese Anordnung bleibt solange bestehen, bis auf Grund der von
mir ebenfalls angeordneten Prüfungen zu hundert Prozent jedes Risiko ausgeschlossen
werden kann, daß bei einer Abschiebung infolge Gewaltanwendung ein Betroffener
zu Tode kommen kann. Für einen Rechtsstaat muß es eine Selbstverständlichkeit
sein, daß bei einer Abschiebung nur in dem Maße Gewalt angewendet werden darf,
als damit keinerlei Lebensgefahr für den Betroffenen verbunden ist. Meine Anordnung
ist daher sowohl im Interesse der von einer Abschiebung Betroffenen als auch
in meiner Verantwortung für die BGS-Mitarbeiter erforderlich. Auch die Mitarbeiter
des BGS, die bei Abschiebungen eine in vielen Fällen sehr schwierige und heikle
Aufgabe übernehmen müssen, haben Anspruch darauf, daß zu hundert Prozent die
Wiederholung eines Todesfalles bei Abschiebemaßnahmen ausgeschlossen ist, bevor
sie mit einem neuen Einsatz beauftragt werden. Die Kritik einzelner Innenminister
und vereinzelter CDU-Abgeordneter weise ich zurück. Meldungen über einen "Rückzieher"
meinerseits sind frei erfunden. Das gleiche gilt für die Behauptung, ich würde
einem angeblich von den Ländern ausgeübten Druck nachgeben. Es muß unter allen
Umständen garantiert sein, daß Gewaltanwendung bei Abschiebungen nicht mit einer
Lebensgefahr verbunden ist."